Neuanschaffungen vorziehen und für das Homeoffice Steuern sparen
Durch Kauf von Ausrüstung für das Homeoffice Steuern sparen
Geld ausgeben, um Steuern zu sparen? Was sich oft nach den vielgerühmten „1000 legalen Steuertricks“ anhört, ist oft kein Trick. Wer sich in den aktuell gültigen und leider schnell ändernden Vorschriften auskennt, kann bares Geld an Steuern sparen.
Konkret geht es nachfolgend um die Möglichkeiten, Computer und anderes IT-Equipment in diesem Jahr zu kaufen, um geänderte Steuerfreibeträge auszuschöpfen. Um das Finanzamt beteiligen zu können, ist jedoch etwas Hintergrundwissen notwendig. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass dieser Artikel keine Finanzberatung darstellen kann und soll. Vielmehr soll er auf die Möglichkeiten zum Absetzen von Ausrüstung im Hinblick auf Homeofficetätigkeiten hinweisen.
Ein Gespräch mit dem Steuerberater ist (nicht nur im Zweifelsfall…) immer empfehlenswert.
Was hat sich für das Jahr 2021 geändert?
Aufgrund der politischen Situation, möglichst viele Menschen ins Homeoffice zu versetzen, wurden von der Bundesregierung Erleichterungen bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit von IT-Geräten verabschiedet. Details finden sich im BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013. Hiermit lassen sich privat vom Arbeitnehmer angeschaffte Geräte steuerlich absetzen, wenn diese ebenfalls für berufliche Zwecke genutzt werden. Hierunter fallen beispielsweise die Erledigung von beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice, Fortbildungen oder Erstellung von Bewerbungsschreiben.
Bei teilprivater Nutzung gelten ggf. anteilige Sätze, die zum Steuern sparen angerechnet werden. Bislang konnten nur Geräte unter 800 Euro (netto) sofort abgesetzt werden, ansonsten war eine Abschreibung über mehrere Jahre erforderlich. Aktuell dürfen zum Abschreibung nutzen auch teurere Geräte sofort vollständig abgesetzt werden.
Wie funktioniert die praktische Umsetzung?
Für Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler ändert sich lediglich, dass angeschaffte Geräte noch im gleichen Jahr abgeschrieben werden können. Somit lassen sich Steuern bei gutem Umsatz durch Abschreibung nutzen einsparen, da die vollen Kosten sofort abgezogen werden.
Für angestellte Arbeitnehmer gilt es, eine weitere Hürde zu nehmen, um das Finanzamt zu beteiligen: Die Werbekostenpauschale. Sind die belegbaren Anschaffungen in Summe niedriger als die ohne Nachweis ohnehin anerkannte Summe, findet kein Steuern sparen statt.
Zu beachten ist hier die „Homeoffice-Pauschale“ von 5 Euro pro Tag (max. 120 Tage/Jahr), die ebenfalls geltend gemacht werden kann und hilft, das Finanzamt zu beteiligen, da diese zusätzlich zu den Belegen gezählt wird.
Tipps und Tricks
Anschaffungen, die zeitnah geplant waren, lassen sich meist etwas vorziehen. Das Erscheinen von Windows 11 incl. gestiegener Hardwareanforderungen ist ein guter Grund, einmal über eine Modernisierung des PC oder Notebook nachzudenken.
Ergänzend gehen viele Hersteller zusätzlich davon aus, im nächsten Jahr aufgrund Lieferkettenproblematiken mit langen Lieferzeiten rechnen zu müssen.
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