Neuanschaffungen vorziehen und für das Homeoffice Steuern sparen

Neuanschaffungen vorziehen und für das Homeoffice Steuern sparen

Durch Kauf von Ausrüstung für das Homeoffice Steuern sparen

Geld ausgeben, um Steuern zu sparen? Was sich oft nach den vielgerühmten “1000 legalen Steuertricks” anhört, ist oft kein Trick. Wer sich in den aktuell gültigen und leider schnell ändernden Vorschriften auskennt, kann bares Geld an Steuern sparen.

Konkret geht es nachfolgend um die Möglichkeiten, Computer und anderes IT-Equipment in diesem Jahr zu kaufen, um geänderte Steuerfreibeträge auszuschöpfen. Um das Finanzamt beteiligen zu können, ist jedoch etwas Hintergrundwissen notwendig. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass dieser Artikel keine Finanzberatung darstellen kann und soll. Vielmehr soll er auf die Möglichkeiten zum Absetzen von Ausrüstung im Hinblick auf Homeofficetätigkeiten hinweisen.

Ein Gespräch mit dem Steuerberater ist (nicht nur im Zweifelsfall…) immer empfehlenswert.

Was hat sich für das Jahr 2021 geändert?

Aufgrund der politischen Situation, möglichst viele Menschen ins Homeoffice zu versetzen, wurden von der Bundesregierung Erleichterungen bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit von IT-Geräten verabschiedet. Details finden sich im BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013. Hiermit lassen sich privat vom Arbeitnehmer angeschaffte Geräte steuerlich absetzen, wenn diese ebenfalls für berufliche Zwecke genutzt werden. Hierunter fallen beispielsweise die Erledigung von beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice, Fortbildungen oder Erstellung von Bewerbungsschreiben.

Bei teilprivater Nutzung gelten ggf. anteilige Sätze, die zum Steuern sparen angerechnet werden. Bislang konnten nur Geräte unter 800 Euro (netto) sofort abgesetzt werden, ansonsten war eine Abschreibung über mehrere Jahre erforderlich. Aktuell dürfen zum Abschreibung nutzen auch teurere Geräte sofort vollständig abgesetzt werden.

Wie funktioniert die praktische Umsetzung?

Für Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler ändert sich lediglich, dass angeschaffte Geräte noch im gleichen Jahr abgeschrieben werden können. Somit lassen sich Steuern bei gutem Umsatz durch Abschreibung nutzen einsparen, da die vollen Kosten sofort abgezogen werden.

Für angestellte Arbeitnehmer gilt es, eine weitere Hürde zu nehmen, um das Finanzamt zu beteiligen: Die Werbekostenpauschale. Sind die belegbaren Anschaffungen in Summe niedriger als die ohne Nachweis ohnehin anerkannte Summe, findet kein Steuern sparen statt.

Zu beachten ist hier die “Homeoffice-Pauschale” von 5 Euro pro Tag (max. 120 Tage/Jahr), die ebenfalls geltend gemacht werden kann und hilft, das Finanzamt zu beteiligen, da diese zusätzlich zu den Belegen gezählt wird.

Tipps und Tricks

Anschaffungen, die zeitnah geplant waren, lassen sich meist etwas vorziehen. Das Erscheinen von Windows 11 incl. gestiegener Hardwareanforderungen ist ein guter Grund, einmal über eine Modernisierung des PC oder Notebook nachzudenken.

Ergänzend gehen viele Hersteller zusätzlich davon aus, im nächsten Jahr aufgrund Lieferkettenproblematiken mit langen Lieferzeiten rechnen zu müssen.

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Homeoffice muss nicht teuer sein

Homeoffice muss nicht teuer sein

Homeoffice muss nicht teuer sein

“… Haaa-tschiii! …” So oder ähnlich beginnt für viele Leute die kalte Jahreszeit. Wo früher oft der Ehrgeiz bestand, trotz Schnupfen und sonstigem Ungemach pflichtgemäß im Büro zu erscheinen, hat in den letzten Jahren ein allmähliches Umdenken stattgefunden – denn kranke Mitarbeiter sind meist unproduktiv und stecken meist nur ihre Kollegen an .

Besonders bei größeren Ereignissen wie beispielsweise einer Grippewelle fragt sich so mancher Arbeitgeber, was er zusätzlich tun kann, um proaktiv die Belegschaft gesund und arbeitsfähig zu erhalten. Eine Antwort darauf ist Homeoffice für Mitarbeiter, sofern diese nicht zwingend vor Ort sein müssen wie bsp. in der Produktion.

Ausrüstung und sonstige Voraussetzungen

Für viele Verantwortliche ist Homeoffice keine einfache Angelegenheit – einfach einen Computer kaufen und zu Hause aufstellen ist nur der Anfang. Zugänge in das Firmennetzwerk werden benötigt, angefangen von Email über abgelegte Office-Dokumente bis hin zum Zugriff auf spezielle Applikationen. Zugangsmöglichkeiten wie beispielsweise VPN oder per Webbrowser nutzbare Dienste müssen eingerichtet werden.

Datensicherung bei im Homeoffice stehenden Rechnern ist ebenfalls Pflicht, wenn Daten nicht zeitnah im Firmennetzwerk abgelegt werden können. Aus Datenschutzgründen ist auch eine Trennung zu privaten Tätigkeiten unerlässlich.

Homeoffice muss nicht teuer sein

Zusätzlich zum Arbeitsaufwand, einen Heimarbeitsplatz einzurichten, haben viele Verantwortliche Sorge vor den dabei entstehenden Kosten. Diese können jedoch bei geschickter Gestaltung minimiert werden.

Nicht jeder Mitarbeiter benötigt beispeiesweise ein teures, leistungsfähiges Business-Notebook. Oft sind gebrauchte PCs leistungsfähig genug, um die essentiellen Programme auszuführen – speziell dann, wenn Mitarbeiter per Webbrowser auf Ressourcen zugreifen. Hier reicht es oft, wenn die Mitarbeiter über ein Webinterface auf ihre Mails zugreifen oder per Remotezugriffstools (Wie Teamviewer oder Anydesk) auf ihren Systemen im Büro aufgeschaltet sind. Dann werden die Rechner im Homeoffice lediglich als bessere Anzeigegeräte genutzt. Einige Mini-PC lassen sich elegant hinter einem Monitor in einer Halterung anbringen und platzsparend aufstellen, die Datensicherung mit simplen Programmen auf einer kleinen externen USB-Festplatte erledigen.

Mit einem Passwortmanager, der die verschiedensten neuen Zugänge verwaltet, werden auch keine Passwörter vergessen.

Ab in die Wolke

Alternativ können viele Vorgänge an Clouddienste verlagert werden. Die Server stehen frei im Internet, sind also von überall erreichbar. Dienste wie Microsoft Teams oder Slack helfen dann zusätzlich mit der Mitarbeiterkommunikation via Videochats, Telefonie über Netzwerke, Organisation von Unterlagen und Terminen. Dokumente können teilweise sogar in Echtzeit gemeinsam bearbeitet werden, was Produktionsgewinne bedeutet. Datensicherungen als lästige Pflicht können ebenfalls vom Clouddienst vorgenommen werden, was interne Aufwendungen reduziert.

Der Vorteil dieser Lösungen ist, dass die Kommunikation zwischen den Mitarbeiter weitgehend erhalten bleibt, was unnötige Reibungsverluste minimiert.

 

Bildquelle:
Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

 

 

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